Regelung für den Einlass nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG):
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten
Elternteils - Einlass ab 16 Jahren bis 24 Uhr, mit Erziehungsberechtigungsschein bis 01:00 Uhr
- Pro volljährige Person ist nur eine Aufsichtsübertragung möglich
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Jugendschutz
Bitte Ausweis nicht vergessen!
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FOTOHINWEIS:
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